Rom, den 30.April 2018 – Bei der Wahl des Großen Staatsrates des Souveränen Malteserordens wurde am 29.April 2017 Fra‘ Giacomo Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto mit einer Amtszeit von einem Jahr zum Statthalter des Großmeisters gewählt.
Am 2./3. Mai 2018 wird sich der Große Staatsrat zur Wahl des Großmeisters oder zur Wahl eines Statthalters des Großmeisters versammeln (Es ist der 80.Großmeister seit der Ordensgründung vor über 900 Jahren).
Der Große Staatsrat
Gemäß der Verfassung des Souveränen Malteserordens (Art.23) wählt der Große Staatsrat den Großmeister (auf Lebenszeit) oder den Statthalter des Großmeisters (mit den gleichen Befugnissen wie der Großmeisters für die Amtszeit von einem Jahr). Der Große Staatsrat hat keine weiteren Aufgaben.
Wo findet die Wahl statt?
Die Wahl findet in den Räumlichkeiten der Magistralvilla in Rom statt, einem der institutionellen Sitze des Souveränen Malteserordens. Die Villa befindet sich auf exterritorialem Terrain, das ihr durch den italienischen Staat gewährt wird.
Der Große Staatsrat 2018 setzt sich zusammen aus:
- Statthalter des Großmeisters (1);
- Mitglieder des Souveränen Rates (9);
- Ordensprälat (1);
- Großprioren und Prokuratoren der Großpriorate (6);
- Professbaillis (7);
- Professritter in Vertretung der Großpriorate (10);
- Professritter und Obödienzritter, die von den Rittern in gremio religionis (2) gewählt werden.1
- Regenten der Subpriorate (5);
- Präsidenten der Nationalen Assoziationen (15).
Es sind insgesamt 57 Personen wahlberechtigt.
Am 11.Februar 2018 waren die Präsidenten der nationalen Assoziationen in Rom zusammengekommen, um die 15 Vertreter zu wählen. Das erste Mal in der Geschichte des Malteserordens sind in diesem Jahr zwei Frauen unter den Präsidenten, darunter eine aus Asien.
Wer kann gewählt werden?
Wie durch den Artikel 13 der Verfassung des Souveränen Malteserordens festgelegt, wird „der Großmeister vom Großen Staatsrat aus den Reihen der Professritter mit mindestens zehn Jahren Gelübde gewählt, sofern diese unter 50 Jahre alt sind; für ältere Professritter genügen drei Jahre in Ewigem Gelübde, sofern sie seit zehn Jahren Mitglieder des Ordens sind.“
Um Großmeister werden zu können, muss der Kandidat adelig sein, wie der Orden es für die Ehren- und Devotionsritter vorsieht. Momentan haben 12 Kandidaten ein passives Wahlrecht.
Die Anforderungen an das Amt des Statthalters des Großmeisters sind diegleichen wie für das Amt des Großmeisters.
Der „Dreiervorschlag”
Die am Großen Staatsrat teilnehmenden Professritter treffen sich am Nachmittag des 1.Mai in der Magistralvilla. Sie haben das Recht, dem Großen Staatsrat einen sogenannten „Dreiervorschlag“ einzubringen.
Der Wahlvorgang
Der Große Staatsrat beginnt am 2.Mai 2018 mit einer von Ordensprälat Mons. Jean Laffitte zelebrierten Messe in der Kirche Santa Maria auf dem Aventin. Nach der Messe begeben sich die 57 Wahlberechtigten in einer Prozession zum Kapitelsaal in der obersten Etage der Villa, wo man mit der geheimen Wahl beginnt.
Zur Wahl eines Großmeisters ist die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten plus eine Stimme erforderlich
Wird der „Dreiervorschlag“ eingebracht und keiner der vorgeschlagenen Kandidaten wird in den drei ersten Wahlgängen gewählt, steht es allen wahlberechtigten Mitgliedern frei, in den nachfolgenden Wahlgängen aus den 12 zur Wahl stehenden Professrittern zu wählen.
Was geschieht nach der Wahl?
Die in das Amt des Großmeisters oder des Statthalters des Großmeisters gewählte Person muss unmittelbar nach Bekanntgabe der Wahl erklären, ob sie die Bestellung annimmt oder ablehnt (Artikel 191 des Ordenskodex). Gleich nach der Wahl wird die gewählte Person dem Papst in einem Schreiben mitgeteilt.
Ablegung des Eides
Wenn die Wahl am 2.Mai einen positiven Ausgang haben sollte, dann wird am nächsten Morgen der gewählte Großmeister oder der gewählte Statthalter des Großmeisters in einer feierlichen Sitzung des Großen Staatsrates in Beisein des Sonderbeauftragten des Papstes, Erzbischof Angelo Becciu, seinen Eid ablegen. Auf die Vereidigung folgt eine Heilige Messe in der Kirche Santa Maria all’Aventino. Falls die Wahl erst am 3.Mai stattfinden sollte, wird die Vereidigung am Nachmittag des gleichen Tages stattfinden.
Auflösung des Großen Staatsrates
Nachdem der Eid von Seiten des Ordensoberhauptes geleistet wurde, löst sich der Große Staatsrat auf (Artikel 194 des Ordenskodex).
Erste offizielle Verpflichtung
Die erste Verpflichtung des Großmeisters (oder des Statthalters des Großmeisters) ist die 60.Internationale Pilgerreise des Ordens nach Lourdes vom 4.-8.Mai. Jedes Jahr nehmen rund 7.000 Mitglieder und Freiwillige aus aller Welt an dieser Pilgerreise Teil und unterstützen dadurch rund 1.500 behinderte oder kranke Menschen. Die Pilgerreise nach Lourdes stellt einen der bedeutsamsten Momente im spirituellen Ordensleben der Freiwilligen des Ordens dar.
Der Großmeister
Nach der Verfassung hat sich der Großmeister als Ordensoberhaupt und Souverän gänzlich dem Gedeihen der Ordenswerke zu widmen und muss allen Ordensmitgliedern ein Vorbild religiöser Pflichterfüllung sein. Der Großmeister übt die höchste Amtsgewalt aus. Im Zusammenwirken mit dem Souveränen Rat obliegt es dem Großmeister, gesetzliche Regelungen zu erlassen, die nicht von der Verfassung vorgesehen sind, Regierungsakte zu verkünden, das Schatzamt zu verwalten, internationale Vereinbarungen zu ratifizieren und das Generalkapitel einzuberufen. Die Staaten, zu denen der Orden diplomatische Beziehungen unterhält, räumen dem Großmeister die Vorrechte, die Immunität und Ehrenbezeugungen ein, die Staatsoberhäuptern zustehen. Der Großmeister residiert am Sitz des Ordens, im Magistral Palast in Rom.