Am kommenden 29. April findet die Sitzung des Großen Staatsrates, des Organs, das mit der Wahl des Großmeisters und des Statthalters des Großmeisters betraut ist, statt (der Statthalter des Großmeisters hat die gleichen Befugnisse wie der Großmeister, ist jedoch nur für ein Jahr im Amt). Der Große Staatsrat 2017, der in der Magistralvilla – dem extraterritorialen Sitz des Malteserordens in Rom – zusammenkommt, besteht aus 56 Wahlberechtigten, nämlich:
- dem Interimistischen Statthalter (1);
- den Mitgliedern des Souveränen Rates (9);
- den Ordensprälaten (1);
- den Großprioren und Prokuratoren der Großpriorate (6);
- den Professbaillis (7);
- den Professrittern in Vertretung der Großpriorate (10);
- den von den Rittern in gremio religionis gewählten Professrittern (1);
- den von den Rittern in gremio religionis gewählten Obödienzrittern (1);
- den Regenten der Subpriorate (5);
- den Präsidenten der Nationalen Assoziationen (15).
Wer kann gewählt werden?
Der Großmeister wird vom Großen Staatsrat auf Lebenszeit gewählt. Wählbar sind Professritter mit mindestens zehn Jahren in Ewigen Gelübden, sofern sie unter 50 Jahre alt sind; für ältere Professritter genügen drei Jahre in Ewigen Gelübden, sofern sie seit zehn Jahren Mitglieder des Ordens sind.
Derzeit stehen 12 Kandidaten zur Wahl. Die Anforderungen an das Amt des Statthalters des Großmeisters sind die gleichen wie jene des Amtes des Großmeisters.
Die am Großen Staatsrat teilnehmenden Professritter haben das Recht, am ersten Sitzungstag drei Kandidaten vorzuschlagen bzw. einen sogenannten „Dreiervorschlag“ einzubringen.
Im Anschluss an diese Entscheidung beginnt das Abstimmungsverfahren. Zur Wahl eines Großmeisters ist die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten plus eine Stimme erforderlich. Zur Wahl des Statthalters des Großmeisters ist die Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Wird der „Dreiervorschlag“ eingebracht und keiner der vorgeschlagenen Kandidaten des „Dreiervorschlags“ wird in den drei ersten Wahlgängen gewählt, steht es allen wahlberechtigten Mitgliedern frei, in den nachfolgenden Wahlgängen aus den 12 zur Wahl stehenden Professrittern zu wählen.
Was geschieht nach der Wahl?
Die in das Amt des Großmeisters oder des Statthalters des Großmeisters gewählte Person muss unmittelbar nach Bekanntgabe der Wahl erklären, ob sie die Bestellung annimmt oder ablehnt (Artikel 191 des Ordenskodex). Gleich nach der Wahl wird die gewählte Person dem Papst in einem Schreiben mitgeteilt.
Ablegung des Eides
Am nächsten Morgen wird der gewählte Großmeister oder der gewählte Statthalter des Großmeisters in einer feierlichen Sitzung des Großen Staatsrates in Beisein des Sonderbeauftragten des Papstes, Erzbischof Angelo Becciu, seinen Eid ablegen. Die Heilige Messe wird in der Kirche Santa Maria all’Aventino gefeiert.