Der Interims-Statthalter, Fra‘ Ruy Gonçalo do Valle Peixoto de Villas Boas, hat angekündigt, dass der Große Staatsrat am 7. November 2020 zusammenkommen wird, um den Großmeister oder einen Statthalter des Großmeisters zu wählen. Die Wahl wird in der Magistralvilla in Rom stattfinden.
Die Einberufung des Großen Staatsrates erfolgt nach dem Tod des 80. Großmeisters des Souveränen Malteserordens, Fra‘ Giacomo Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto, am 29. April.
Am Morgen des 7. November wird ein feierliches offizielles Requiem zum Gedenken an Fra‘ Giacomo Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto gefeiert.
Wie von Art. 23 der Verfassungscharta vorgesehen, treffen sich die Mitglieder des Ersten Standes, die am Großen Staatsrat teilnehmen, am Nachmittag des 7. November, um drei Kandidaten vorzuschlagen, die so genannte „terna“.
Am Sonntag, dem 8. November, beginnt der Große Staatsrat mit einer heiligen Messe.
In Übereinstimmung mit der Verfassung des Souveränen Malteserordens (Artikel 23) wählt der Große Staatsrat einen Großmeister (auf Lebenszeit) oder einen Statthalter des Großmeisters (mit den gleichen Befugnissen wie der Großmeister, jedoch für die Dauer eines Jahres). Der Rat hat keine anderen Aufgaben. Mit der Vereidigung durch das neu gewählte Oberhaupt des Malteserordens wird der Große Staatsrat aufgelöst.