Das Verfassungsorgan wird sich in der Magistralvilla in Rom versammeln
Am kommenden 29.April wir der Große Staatsrat als Organ, welches von der Verfassung zur Wahl des Großmeisters vorgesehen ist, einen Großmeister des Malteserordens wählen (bzw. seinen Statthalter für ein Jahr, wie es die Verfassung vorsieht). Das hat die Regierung des Malteserordens, der Souveräne Rat, der sich gestern Vormittag in Rom traf, in Folge des Rücktritts des 79.Großmeisters Fra’ Matthew Festing am vergangenen 28.Januar, festgelegt.
Der Große Staatsrat wird sich im Kapitelsaal der Magistralvilla, dem extraterritorialen Sitz des Malteserordens in Rom, versammeln. Zur Wahl des Großmeisters benötigt dieser die einfache Mehrheit sowie eine weitere Stimme eines Wahlberechtigten, wie es der Art. 23 der Verfassung vorsieht.
Zu denjenigen, die den Interimistischen Statthalter wählen können, gehören die Mitglieder des Souveränen Rats, der Prälat, die Prioren, die Professbaillis, zwei aus jedem Priorat delegierte Professritter, fünf Regenten von Subprioraten und fünfzehn Vertreter der verschiedenen nationalen Assoziationen− insgesamt sind das 60 Wahlberechtigte.