Am 29. April starb Fra‘ Giacomo Dalla Torre del Tempio di Sanguinetto, Prinz und 80. Großmeister des Souveränen Malteserordens, in Rom. Gemäß Artikel 17 der Verfassung hat der Großkomtur, Fra‘ Ruy Gonçalo do Valle Peixoto de Villas-Boas, die Funktionen des interimistischen Statthalters übernommen und wird bis zur Wahl des neuen Großmeisters an der Spitze des Souveränen Malteserordens bleiben.
Der interimistische Statthalter hat den Großen Staatsrat für den 7. und 8. November 2020 einberufen. In allen Phasen werden die strengsten Protokolle angewandt, um eine Ansteckung durch Covid-19 zu vermeiden.
Der Große Staatsrat
In Übereinstimmung mit der Verfassung des Souveränen Malteserordens (Artikel 23) ist der Staatsrat damit beauftragt, einen Großmeister (auf Lebenszeit) oder einen intermistischen Statthalter (mit den gleichen Befugnissen wie der Großmeister, aber mit der Verantwortung für ein Jahr) zu wählen. Der Große Staatsrat hat keine anderen Aufgaben.
Wo
Die Wahl findet in der Magistralvilla statt, einem der institutionellen Sitze des Souveränen Malteserordens in Rom. Die Villa wird von der Italienischen Republik mit extraterritorialen Rechten ausgestattet.
Der Große Staatsrat 2020 setzt sich zusammen:
– interimistischer Statthalter (1);
– den Mitgliedern des Souveränen Rates (9);
– Ordensprälat (1);
– Prokuratoren der Großpriorate (6);
– Professbaillis (11);
– Professritter als Vertreter der Großpriorate (6);
– Professritter, die von den Mitgliedern in gremio religionis gewählt werden (1);
– Oboedienzritter, gewählt von den Mitgliedern in gremio religionis (1)
– Regenten der Subpriorate (5);
– Präsidenten der Assoziationen (15).
Am diesjährigen „Großen Staatsrat“ werden zwei Frauen, eine europäische und eine südamerikanische Verbandspräsidentin, teilnehmen. Die Zahl der Wählerinnen und Wähler beträgt 56.
Wer wählbar ist
In Artikel 13 der Verfassung des Souveränen Malteserordens heißt es: „Der Großmeister wird vom Ordensrat aus den Reihen der Professritter mit mindestens zehn Jahren in Ewigem Gelübde gewählt, wenn sie jünger als fünfzig Jahre alt sind; im Falle älterer Professritter, die dem Orden jedoch seit mindestens zehn Jahren angehören, reichen drei Jahre in Ewigem Gelübde aus.
Um Großmeister werden zu können, muss ein Kandidat, wie der Orden es auch für die Ehren- und Devotionsritter vorschreibt, adelig sein. Es gibt 11 wählbare Kandidaten.
Die Voraussetzungen für den Statthalter des Großmeisters sind die gleichen wie die für den Großmeister vorgeschriebenen.
Die Terna
Die Professritter, die am Großen Staatsrat teilnehmen, werden am Nachmittag des 7. November in der Magistralvilla zusammenkommen. Sie haben das Recht, dem Großen Staatsrat drei Kandidaten vorzuschlagen, die so genannte „terna“.
Abstimmungsverfahren
Der Große Staatsrat wird am 8. November 2020 mit einer Messe beginnen, die vom Prälaten des Malteserordens, Mons. Jean Laffitte, zelebriert wird. Nach der Messe begeben sich die Wähler in das aufgrund der Covid-19-Beschränkungen im Garten der Magistralvilla aufgestellte Zelt, wo geheim abgestimmt wird.
Eine persönliche Anwesenheit ist erforderlich. Für die Wahl ist kein Quorum nötig. Bevollmächtigte sind nicht zulässig. Auch diejenigen, die nicht anwesend sind, können zum Großmeister oder zum Statthalter gewählt werden (vorausgesetzt, sie erfüllen offensichtlich die Voraussetzungen). Für die Wahl eines Großmeisters ist eine Mehrheit plus eine der Stimmen der Anwesenden erforderlich.
Wenn die „terna“ vorgelegt wird und ein Kandidat in den ersten drei Wahlgängen nicht aus der „terna“ gewählt wird, haben alle stimmberechtigten Mitglieder in aufeinanderfolgenden Wahlgängen die Wahlfreiheit unter den 11 wählbaren Professrittern.
Nach der Wahl
Der Kandidat, der in das Amt des Großmeisters oder des Statthalters des Großmeisters gewählt wird, muss seine Annahme oder Ablehnung des Amtes unverzüglich bestätigen (Artikel 191 des Ordenskodex).
Unmittelbar nach der Wahl teilt die gewählte Person dem Papst das Ergebnis in einem Brief mit, den der Botschafter des Malteserordens beim Heiligen Stuhl in den Vatikan bringt.
Der Eid
Am Nachmittag des 8. November wird der gewählte Großmeister oder der Statthalter des Großmeisters vor dem Großen Staatsrat in Anwesenheit des Sonderbeauftragten des Papstes, des designierten Kardinals Silvano Tomasi, seinen Eid ablegen.
Auflösung des Großen Staatsrates
Mit dem Eid des neu gewählten Ordensoberhauptes löst sich der Große Staatsrat auf (Artikel 194 des Ordenskodex). Der Großmeister Gemäß der Verfassung muss sich der Großmeister als religiöser Oberer und Souverän voll und ganz dem Gedeihen der Werke des Ordens widmen und allen Mitgliedern des Ordens ein Vorbild für das Leben nach christlichen Prinzipien sein. Er übt die höchste Amtsgewalt aus.
Im Zusammenwirken mit dem Souveränen Rat obliegt es dem Großmeister, gesetzliche Regelungen zu erlassen, die nicht von der Verfassung vorgesehen sind, Regierungsakte zu verkünden, das Schatzamt zu verwalten, internationale Vereinbarungen zu ratifizieren und das Generalkapitel einzuberufen. Die Staaten, zu denen der Orden diplomatische Beziehungen unterhält, räumen dem Großmeister die Vorrechte, die Immunität und Ehrenbezeugungen ein, die Staatsoberhäuptern zustehen.
Der Großmeister residiert am Sitz des Ordens, im Magistral Palast in Rom.