Die Klosterschwestern des Malteserordens
Nur wenige wissen, dass zur großen religiöse Familie des Malteserordens auch altehrwürdige kontemplative Gebetsgemeinschaften in Spanien und Malta gehören: es sind dies die Nonnen der Klausur vom Hl. Johannes zu Jerusalem in den Klöstern von San Giovanni d´ Acri in Salinas de Anana und Zamora in Spanien sowie im Kloster der Hl. Ursula auf Malta.
Nach einigen Geschichtsforschern gehen die Anfänge des weiblichen Ordenszweiges mit der Weihe der ersten Nonnen vom Hospital der Hl. Maria Magdalena bis auf die Gründung des Ordens in Jerusalem im XI. Jh. zurück. Ihr Dienst war für die weiblichen Pilger und Kranken in den Spitälern unerlässlich. Sie unterstanden der Leitung der Dienerin Gottes, Agnes von Alix. Mit der Zeit wuchs die Ordensgemeinschaft und damit auch die Ordensstruktur. Gleichwohl blieb sie dem Ideal und Charisma des Ordens des Hl. Johannes treu und breitete sich in weiten Teilen Europas aus: in Italien, Spanien, Portugal, Großbritannien, Frankreich, Dänemark, Holland und auf Rhodos.
Andere wiederum verlegen das offizielle Gründungsdatum des weiblichen Ordenszweiges auf das Jahr 1153. Es war das Jahr, in dem Papst Eugen III. die Gründung der Klostergemeinschaft von Sijena durch die Königin Sancha von Aragon, Witwe von Alfons II., und ihrer Tochter Dulce genehmigte. Damit entstand eine der ältesten monastischen Gemeinschaften der Christenheit. Zunächst wurden nur Angehörige der Ritter des Ordens vom Hl. Johannes aufgenommen mit dem besonderen Auftrag, nur für diese und den Großmeister zu beten. Wie in den anderen Klöstern in den vorangegangenen Jahrhunderten, wurden sie „Sorores“ genannt, wie die Ritter „Fratres“ genannt wurden.
Das Kloster der Hl. Ursula in La Valletta ist 1582 vom Großmeister Verdalle im Palazzo des Großmeisters in Birgu gegründet worden, der seit der Übersiedelung des Ordens nach La Valletta leer stand. 1595 zog auch der Orden nach La Valletta. Die Ordensschwestern waren im Rang den Kaplanbrüdern des Ordens gleichgestellt, befolgten die Regeln der Klausur und unterstanden der Jurisdiktion des Großmeisters. In ihrer feierlichen Profess verpflichteten sich die Schwestern, die Regeln des Ordens des Hl. Johannes zu Jerusalem zu befolgen gemäß der bei der Gründung festgelegten Form, die ununterbrochen bis heute gilt.
Seit über 800 Jahren beten die Nonnen des Ordens des Hl. Johannes zu Jerusalem für die Ordensmitglieder. Bis in das XIX Jh. sind sie der Jurisdiktion des Großmeisters unterstellt geblieben. Der Kirche haben sie bewundernswerte Beispiele an Heiligkeit geschenkt, so mit der Hl. Ubaldesca Taccini (1136-1206), der Hl. Toscana Canoculi (1280-1343), der Hl. Flora von Beaulieu (ca. 1300-1347). Derzeit laufen Seligsprechungsverfahren für Schwester Patrocinio Chillidia Manes und Schwester Visitacion Solè Yvern, die im spanischen Bürgerkrieg den Märtyrertod erlitten haben.
„Die Ordensschwestern sind berufen, – so schrieb die Dienerin Gottes Primitiva vom Allerheiligsten Sakrament – Gott durch persönliche Heiligung zu verherrlichen in der Befolgung der Heiligen Schrift, der Gelübde und der Ordensregeln, Gastlichkeit im Rahmen der päpstlich verordneten Klausur zu gewähren und für die Heiligung unserer Brüder, der Ritter, zu beten“. Trotz der strengen Observanz der Klausur unterhalten die spanischen Schwestern nach dieser Tradition neben dem Kloster ein Heim zur spirituellen Einkehr für Besucher und Pfarrangehörige.
Das spanische Kloster San Giovanni d´ Acri in Salinas de Anana wurde zu einer Zeit gegründet als der Orden noch Acri im Hl. Land besaß. In La Valetta gilt das Kloster der Hl. Ursula als bedeutendes Kulturdenkmal der über tausendjährigen Geschichte religiösen Lebens auf Malta.
Die Schwestern bedürfen auf ihrem spirituellen Weg und zur wirtschaftlichen Unterstützung ständig der Begleitung durch das Gebet.